Vesting-Klauseln sind heutzutage ein unverzichtbarer Bestandteil bei Finanzierungsrunden, Beteiligungsverträgen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in der Startup-Szene.

Ob Gründer, Minderheitsgesellschafter, neue Mitarbeiter oder Kooperationspartner – jeder kann davon betroffen sein.

Diese ursprünglich aus den USA stammenden Klauseln, haben auch in Liechtenstein Einzug gehalten und sind von großer Bedeutung für Investoren und Unternehmen. Entscheidend ist, dass diese rechtlich sicher gestaltet sind, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund geben wir in diesem Blogbeitrag einen Überblick über die wesentlichen Begriffe und Konzepte des Vesting:

1. Was ist Vesting?

Vesting kann, je nach Anwendungsfall, unterschiedlich ausgestaltet sein.

Beim sogenannten Founder Vesting muss ein Gründer bei seinem (vorzeitigen) Ausscheiden aus dem Unternehmen seine Geschäftsanteile ganz oder teilweise z.B. an die übrigen Gesellschafter übertragen.

Vesting kann aber auch bei Mitarbeitern umgesetzt werden, welche im Rahmen eines VSOP (Virtual Stock Option Plan) oder ESOP (Employee Stock Option Plan) eine Beteiligung am Unternehmen durch ihre Mitarbeit im Unternehmen über einen bestimmten Zeitraum erhalten sollen. Untechnisch und vereinfacht gesagt sammeln sie dabei durch Zeitablauf Anteile, solange sie im Unternehmen tätig sind. Diese Anteile können entweder „virtuelle“ Anteile im Sinne des VSOP oder ein Anspruch auf den späteren Erwerb realer Anteile an der Gesellschaft beim ESOP sein.

2. Warum wird Vesting vereinbart?

Vesting Klauseln sind sowohl für Investoren als auch das Unternehmen selbst relevant.

Investoren wollen nach dem Erwerb ihrer Beteiligung die Gründer und wichtige Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen binden, da der Erfolg eines Unternehmens (insbesondere eines Startups) stark von deren Know-how abhängt. Wenn diese Personen sofort nach dem Beteiligungserwerb das Unternehmen verlassen könnten, stünden die Investoren bildlich gesprochen mit leeren Händen da.

Auch Gründer können ein Interesse daran haben ihre Co-Founder und wichtige Mitarbeiter durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme samt Vesting einen Mindestzeitraum an das Unternehmen zu binden.

3. Cliff-Periode

Eine Cliff-Periode (üblicherweise 6 – 24 Monate) ist eine vertragliche Vereinbarung, welche oft im Zusammenhang mit Vesting vereinbart wird und einen Zeitraum umfasst, der kürzer ist als die Vesting Periode. Je nach Ausgestaltung des Vesting kann der Gründer beim Founder-Vesting nach Ablauf der Cliff-Periode (einen Teil) seine(r) Anteile behalten oder kann ein Mitarbeiter im Rahmen seines ESOP die während seiner Anstellung angesparten Anteile tatsächlich erwerben. Bei Kündigung während der Cliff-Periode erhält der Mitarbeiter keine Anteile, obwohl er bereits einige Zeit bei dem Unternehmen tätig war.

Hintergrund einer solchen Vereinbarung ist es wiederum, die Gründer und/oder Mitarbeiter für eine Mindestdauer (Cliff-Periode) an das Unternehmen zu binden.

4. Fazit

Vesting-Klauseln sind essenziell für Startups und ihre Investoren, um Gründer und wichtige Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Durch z.B. monatliches Sammeln von Anteilen verdienen sich die Betroffenen ihre Beteiligung über einen festgelegten Zeitraum.

Rechtlich sichere Vesting-Klauseln verhindern Konflikte und sorgen dafür, dass alle Beteiligten ihre Interessen wahren können.

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Autor: Christian Inmann, Markus Stelzl

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